Administratives

Selbstständige professionelle Künstler (frz. „artiste indépendant“) in Luxemburg müssen ihre Verwaltungsverfahren oft selbst regeln und dabei spezifische Steuervorschriften einhalten. Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen und Links zum Thema Mehrwertsteuer und Einkommensteuer sowie verschiedene Wege zur Finanzierung eines kulturellen Projekts. 

Tarif – Empfehlungen

Der luxemburgische Sektor der darstellenden Künste hat Mindestlohnvereinbarungen festgelegt, die bei kreativen Projekten in einem professionellen Umfeld gelten sollten. Die Vereinbarung für die Berufe „Op der Bün“ wurde am 28. Juni 2023 veröffentlicht, während die Vereinbarung für die Berufe „Hannert der Bün“ am 27. Juni 2024 folgte.

Mehrwertsteuer

Nach Artikel 4.1 des Mehrwertsteuergesetzes sind Berufstätige in den darstellenden Künsten mehrwertsteuerpflichtig. Alle Berufstätigen müssen sich bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (frz. Administration de l’Enregistrement, des Domaines et de la TVA) registrieren lassen. Steuerpflichtige können unter bestimmten Bedingungen unter einer bestimmten Schwelle von der Mehrwertsteuer befreit werden.

http://www.aed.public.lu/tva/index.html

Seit dem 1. Januar 2020 gilt die reduzierte Mehrwertsteuer von 3% auch für die Arbeit von Autoren, Komponisten, Bühnendarstellern, sowie für Urheberrechtseinkünften. Um sich in der neuen Gesetzeslage besser zurechtzufinden, gibt es dazu ein Rundschreiben der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung in Kooperation mit dem Kulturministerium.

Circulaire N° 800 du 17 janvier 2020 concernant la notion d’artistes-interprètes.

Für alle Berufe, die im Rundschreiben nicht erwähnt werden, gilt weiterhin die Mehrwertsteuer von 17%. 

Weitere Informationen : https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites.gouv_mc%2Bfr%2Bactualites%2Bmes-actualites%2B2020%2BJanvier%2BUn_taux_de_TVA_super-reduit_pour_artistes_interpretes.html

Besteuerung  

Das Einkommen von Selbstständigen unterliegt in Luxemburg nicht der Quellensteuer. Selbstständige unterliegen der Besteuerung mittels einer Steuerbemessungsgrundlage und müssen die Erklärung zur Einkommenssteuer Modell 100 ausfüllen. Personen, die von den Sozialmaßnahmen für selbstständige professionelle Künstler oder Intermittents profitieren, müssen auch den Anhang 145 „Artistes et intermittents du spectacle“ ausfüllen.

Weitere Informationen : https://impotsdirects.public.lu/fr/profil/organigramme/rts.html

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen über die Arbeit der Künstler und der intermittierenden Arbeiter sind auf der Website culture.lu verfügbar : https://culture.lu/pro.

Hilfen

Fördergelder, Zuschüsse, Aufrufe zu Residenzen, Stipendien – die Auswahl an finanziellen Unterstützungen für Kulturprojekte in Luxemburg ist vielseitig. Hier finden sie die wichtigsten Adressen.

Ministère de la Culture
www.mc.gouvernement.lu

KULTUR:LX
www.kulturlx.lu

FOCUNA
www.focuna.lu

Œuvre Nationale de Secours Grande-Duchesse Charlotte 
www.oeuvre.lu

Fondation Sommer
www.fondation-sommer.lu

Agence luxembourgeoise d’action culturelle
www.alac.lu

TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois
www.danse.lu

Culture.lu
www.culture.lu